Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 566876 |
Datum | 28.06.2009 17:06 MSG-Nr: [ 566876 ] | 15556 x gelesen |
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Brandmeldeanlage
Hallo,
Geschrieben von Thomas Wachno
Schlieslich ist es eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage
Na ja die statistische Wirklichkeit kann diesen Lehrsatz aber noch lange nicht bestätigen. So lange muß er wohl in die Hirne gepredigt werden, damit zumindest ein Teil daran glaubt.
Ja mein AG hat seit 2 Jahren auch eine neue BMA eines hochgelobten Herstellers mit schwäbischen Wurzeln. Die Wartung erfolgt aller 6 Monate (hoffentlich reicht das?).
Wahrscheinlich auf Grund billigen Kostendämpfenden Einkaufs in Fernost oder anderem hatten wir damit bisher 3 Fehl- und einen Täuschungsalarm. Letzterer geht i.O. (defektes Ventil einer Heizung), bei den anderen waren es 2 mal Handmelder! Ja auch hier sammelte sich eine Traube der örtl. Feuerwehr um gemeinsam festzustellen, das die Scheibe doch nicht angerührt, geschweige eingeschlagen war. Dem Personal rund um den Melder wurde kein Glauben geschenkt - Richtig so!!! wo kämen wir sonst noch hin.
Der letzte Fehlalarm wurde vom Hersteller der Anlage als solcher unmöglich bestritten. Seit dem suchen wir nach den Ursachen einer Aerosol- bzw. Staubentwicklung in dem Fertigungsbereich. Wir werden dafür wahrscheinlich noch einige Jahre Fehlalarme brauchen.
Ach so, ein "richtiges Feuer" hatten wir eigentlich seit dem nie...
Auch schöne Sonntach noch, rührt euch, weggetreten…
mkg hwk
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