News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 566868 | ||
Datum | 28.06.2009 16:44 MSG-Nr: [ 566868 ] | 15523 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Romund Nach der Alarmierung der Feuerwehr ist letzendlich der Einsatzleiter Feuerwehr für die Entscheidung verantwortlich. Genau so kenne ich das auch :-). Geschrieben von Jürgen Romund Erfolg ein Rückruf durch den Betreiber vor der Alarmierung ist der Disponent in der Handlungspflicht zu Prüfen welche weiteren Maßnahmen erfolgen. Genau so richtig. Dann geht die Entscheidung natürlich auch auf deine Kappe und die örtlich zuständige Fw. muss das nicht wirklich scheren. Und wenn der jeweilige Disponent dem Anrufer vertraut und halt nicht alarmiert ist ja alles in Butter. Geschrieben von Jürgen Romund Das Wiesungsrecht der Leitstelle ist nicht bei allen Berufsfeuerwehren so! Ist aber allg. so üblich. Und läßt sich auch leichter regeln als bei einer Lst. mit x angeschlossenen Gemeinden. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|