Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 566861 |
Datum | 28.06.2009 15:56 MSG-Nr: [ 566861 ] | 15452 x gelesen |
Dienstanweisung
Dienstanweisung
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Manuel SchmidtHier ist es üblich, dass der Leidstellendisponent nach Ermessen entscheidet ob alles weiter mit Alarm durchfährt oder ob ein verminderter Kräfteansatz, der aber noch für einen brauchbaren Erstangriff ausreichen würde, zur Revision durchfährt.
Denn der Disponent hatte den Anrufer am Telefon und kann so das Telefonat eher bewerten.
(Nichts anderes nur andersrum macht er ja auch wenn einer Anruft dass es wo brennt).
Das ist aber sicher keine DA, oder?
Wenn es eine DA wäre hätte ja sicher jeder BM der kreisangehörigen Gemeinden der Lst. zustimmen müssen.
Ansonsten habe auch ich gute und schlechte Erfahrungen mit Rückmeldungen aus den Objekten gemacht.
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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