Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566859 |
Datum | 28.06.2009 15:39 MSG-Nr: [ 566859 ] | 15504 x gelesen |
Hallo,
denke, der vorstehende Beitrag von Dirk hat hier Dir endlich weitergeholfen.
Aber davon ab - 1. - geschrieben von Martin Kaiser:
Ich will das jetzt nicht weiter ausdehnen, da das hier sicherlich zu schwer wird und von dem Verständnis für "Feuerwehr" abhängig ist -> Standardisierung und eindeutige klare Regeln, usw.
Na, da bin ich beruhigt. Standardisiert haben wir auch: Wenn nix ist, ist es ein Fehlalarm. Feststellung spätestens, wenn alle da sind.
2.:
Neben allen sonstigen Anmerkungen, etc. ist einzig und allein die Frage: gibt es eine (offizielle, rechtliche) Vorgabe, daß ein Disponent / die Leitstelle nach Eingang eines Anrufes, daß es sich (angeblich) um einen Fehlalarm handelt, diesen zwingend an die Einsatzkräfte / Feuerwehr weitergeben muß ?
(Also nicht was schön, gut, toll, usw. ist, sondern was die Vorgabe ist, kann der Disponent eine "eingefahren" bekommen, wenn er einen Fehlalarmanruf nicht weitergibt und wie ist das rechtlich hinterlegt - Grundsatzurteil, ....).
Gesunder Menschenverstand: WARUM sollte er diese Erkenntnis nicht weitergeben ? Weil das vermutlich Mehrheitsmeinung ist - warum sollte es dazu etwas wie ein Urteil geben?
Gruß
Daniel
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