Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 566857 |
Datum | 28.06.2009 15:22 MSG-Nr: [ 566857 ] | 15614 x gelesen |
Geschrieben von Martin KaiserNeben allen sonstigen Anmerkungen, etc. ist einzig und allein die Frage: gibt es eine (offizielle, rechtliche) Vorgabe, daß ein Disponent / die Leitstelle nach Eingang eines Anrufes, daß es sich (angeblich) um einen Fehlalarm handelt, diesen zwingend an die Einsatzkräfte / Feuerwehr weitergeben muß ?
Da Du aus BaWü kommst ist dies hier sicher interessant:
Klick
Da steht (unter Anderem):
Unterstützung der Einsatzleitung:
- Bereitstellung von Informationen, z. B. über Anfahrten, Spezialobjekte, Ge-fahrgut / Gefahrstoffe, spezielle Einsatzmittel, einsatzbezogene Erkenntnisse
Ergo hast Du ALLE Erkenntnisse die den Einsatz betreffen an den Einsatzleiter weiter zu geben, was er dann daraus macht ist seine Sache.
Hoffe dies hat ein wenig geholfen?
Gruß
Dirk
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