Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566833 |
Datum | 28.06.2009 14:19 MSG-Nr: [ 566833 ] | 15677 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Sondersignal
Hallo,
geschrieben von Thomas Wachno:
Solange der Einsatzleiter nicht das Gegenteil festgestellt hat, solange brennt es, und so lange rücken Kräfte nach der AAO auch aus und fahren mit SoSi an. Schlieslich ist es eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage
Ach ja, mal wie diese kernigen Worte zur BMA... Diese vfdb-Richtline hat da etwas andere Ergebnisse gebracht / sieht das etwas anders.
Gruß
Daniel
PS: Wir verfahren dementsprechend - mit einem angemessenen Kräfteansatz.
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