Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 566816 |
Datum | 28.06.2009 12:29 MSG-Nr: [ 566816 ] | 15738 x gelesen |
Ich kann die Argumentation "Feuerwehr fährt durch" verstehen und unterstütze sie zum Teil.
-> Was ich nicht unterstütze ist die abwertende und denunzierende Art, über nicht- Feuerwehrangehörige zu sprechen. Nur um es mal klar zu stellen: Feuerwehrleute sind keinesfalls bessere Menschen !
Der Kostenschuldner der Alarmierung würde aber sicherlich so argumentieren, dass er nur ein Fahrzeug zur Kontrolle bezahlt (wenn überhaupt). Denn schließlich hat man der FEL ja bereits mitgeteilt, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Besonders dann, wenn die Feuerwehr noch nicht ausgerückt war.
Wenn die Feuerwehr rein auf Grund ihrer Überheblichkeit dennoch mit unzähligen Fahrzeugen anrückt, dann könnte der Kostenschuldner dieses ersteinmal als ein rein feuerwehrinternes Problem bezeichnen.
Ich könnte mich einem Hauch von Verständnis für diese Argumentation nicht erwehren.
Die Schuld für Folgeschäden trägt dann der Anrufer (welcher sich im fall einer BMA- Auslösung klar verifizieren lässt)
Damit das klar ist, ich argumentiere nicht so! Ich versuche nur, auch eine andere Sichtweise aufzuzeigen.
Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE
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