Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566812 |
Datum | 28.06.2009 11:59 MSG-Nr: [ 566812 ] | 15858 x gelesen |
Brandmeldeanlage
nun kommen wir der Sache schon näher ... angeblich soll das irgendwo mal "juristisch" festgehalten worden sein ... aber wo nur. Das suche ich ja ... .
Zu Deinen Anmerkungen: bei uns / bei mir ist ein "qualifizierter Anruf" keiner von einem Hausmeister. Da gab es schon Leute die rufen an, wissen aber gar nicht Gruppe und Melder ... Die rufen halt mal an, weil das letzte Mal es auch ein Fehlalarm war ... . Daher ist für mich die richtige Qualifikation eine Führungskraft -eigentlich ein ZF-, der lernt das auf dem Lehrgang in Bruchsal, der entscheidet - Punkt. Alles andere kann stimmen oder auch nicht.
Klar kann man das auch sehen, wenn z.B. eine Halle rauchfrei ist. Es wird Fälle geben, da kann es ein "normalo" sehen und es wird wieder andere Fälle geben. Ein Schadensfeuer ist ein Schadensfeuer, und eine BMA meldet nur wenn sie dedektiert. Wenn man den ganzen "Täuschungsrotz" weg hätte würde keiner mehr diskutieren, denn der klassische Fehlalarm (technischer Defekt der Anlage, o.ä.) ist wohl sehr geringfügig. Die Firmen sparen mit Brandschutzkonzepten, Wartungen, usw. und es wird auf die Feuerwehr umgewälzt, da die Fehleinsätze offenbar viel zu billig sind. Und wir 112-Idioten diskutieren ob ein Auto mehr oder weniger, wer was machen darf, usw. Da findet nur eine Umverlagerung statt, das ist alles.
Grundsätzlich bin ich auch Deiner Meinung, was soll es bringen wenn man den Anruf weitergibt ?
Klare Regel, für alle, wie in der EDV entweder NULL oder EINS.
Mal schaun ob noch einer einen "juristischen" Beitrag bringt.
Gruß
M.
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