Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 566805 |
Datum | 28.06.2009 11:21 MSG-Nr: [ 566805 ] | 15916 x gelesen |
Brandmeldeanlage
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Sondersignal
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Thomas WachnoSuper ;-), dann nimmt die Leitstelle dann auch die Haftung dafür, wenns dann doch brennt .....
Zur entgültigen Kontrolle fährt ja ein Fahrzeug durch. Außerdem muss die BMA noch zurückgestellt werden, und das kann/darf i.d.R. nur die Feuerwehr.
Geschrieben von Thomas WachnoSolange der Einsatzleiter nicht das Gegenteil festgestellt hat, solange brennt es, und so lange rücken Kräfte nach der AAO auch aus und fahren mit SoSi an. Schlieslich ist es eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage
Wenn ein Mitarbeiter/Haustechnik anruft, die BMA hat z.B. wegen Staub durch Bauarbeiten ausgelöst, was soll daran so verkehrt sein? So lange wie durch den Rückruf nicht eindeutig klar ist, warum die BMA angeschlagen hat, fahren auch hier alle Kräfte nach AAO durch.
Gruß aus dem Pott
Torsten Schild
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