Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 566801 |
Datum | 28.06.2009 10:59 MSG-Nr: [ 566801 ] | 16048 x gelesen |
Einsatzleiter
Hallo Martin
Geschrieben von Martin Kaiser MUSS die Leitstelle über solch einen "unqualifizierten Hausmeisteranruf" die alarmierte Feuerwehr informieren
Für mein Verständnis: Warum sollte sie jeden UNqualifizierten Anruf weitergeben?
Dazu zähle ich irgendwelche Menschen, die "zwar die Sirene gehört haben, aber weit und breit kein Feuer sehen". (hat mir mal ein mir bekannter Disponent über einen wachen Bürger erzählt, der nach einer Alarmierung anrief :-)
Im Zweifelsfall kann es doch nach bei Alarm zu X unqualifizierten Anrufen kommen. Meist wird es ja so sein, das verschiedene Menschen ein Ereignis bemerken, und je nach ihrer Auslegung die Lage wiedergeben.
Da kann dann aus dem "kleinen Feuer" nach 3 Anrufen ein "Großbrand" werden, aber auch umgekehrt.... Da es nach einer mal ausgelösten Alarmierung eh nix mehr ändert, wäre es doch auch überflüssig solche Wechsellage-Bilder aus UNqualifiziertem Munde weiterzugeben.
Speziell bei Brandmeldeanlagen wird bei uns nur ein QUALIFIZIERTER Rückruf akzeptiert und weitergegeben, wenn er von bestimmten Nummern (die im Alarmplan festgelegt sind) erfolgt. z.B. Diensthandy des Hausmeisters, Nummer der Verwaltung o.ä.. Der Anrufer muß dann schon in dem betroffenen Bereich gewesen sein, und dort kontrolliert haben, welcher Melder ausgelöst hat und das dann wirklich nichts weiteres in dem Raum ist. Bei Zwischendeckenmelder würde keiner dieser eingewiesenen Personen mal schnell sagen, dass nix ist, wenn sie den Melder nicht mal direkt sehen können.
Kommst du in eine Halle mit gut sichtbaren Rauchmeldern und es ist absolut rauchfrei, dann kann auch ein eingewiesener "nichtEL" entscheiden, dass mal wieder die Anlage spinnt.
Dann fährt nicht mehr der komplette Zug an, sondern der EL bzw. nur das nächste Fahrzeug. Diese kontrollieren und stellen bei Fehlalarm die Anlage zurück (das kann bei eh nur die Feuerwehr, insofern muß immer jemand dazu anfahren).
Ich möchte als Einsatzleiter ehrlich gesagt nur bei einer außergewöhnlichen Häufung von gleichen unqualifizierten Anrufen mit anderen Lage, dass die Leitstelle das weiter gibt, alles andere ist doch nur Info-Schrott und würde nichts an der Situation und Einsatztaktik ändern.
Ich kann mir konkret darum auch nicht vorstellen, dass es irgendwo fixiert ist, dass ein Disponent verpflichtet ist, einen nach seiner Einschätzung UNQUALIFIZIERTEN Anruf weiterzugeben.
Gruß
Jörg
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