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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 566797 | ||
Datum | 28.06.2009 10:38 MSG-Nr: [ 566797 ] | 16171 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Kaiser trotz dass 2 "Besserwessis" das abbiegen wollten ... ! Aber der Haustechniker kann doch der RLS erklären, dass es ein Fehlalarm durch Staubentwicklung etc. oder sogar ein mutwilliger Alarm war. Anhand der Rufnummer oder gar weil er denn Haustechniker durch die Häufigkeit der Fehlalarme bereits kennt kann er auf Richtigkeit überprüfen. "Herr XY von Firma ... meldet: vermutlich Fehlalarm" Die örtliche Wehr kennt dann auch meißt die Namen der Hausmeister. Feuerwehr. Schnell. Professionell. | ||||
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