Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Bad Rappenau / BaWü | 566794 |
Datum | 28.06.2009 10:25 MSG-Nr: [ 566794 ] | 15987 x gelesen |
Brandmeldeanlage
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Sondersignal
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Die Leitstelle entscheidet dann ob nur ein Fahrzeug zur Kontrolle und Rückstellung der BMA durchfährt oder ob alle Fahrzeuge durchfahren.
Super ;-), dann nimmt die Leitstelle dann auch die Haftung dafür, wenns dann doch brennt .....
Solange der Einsatzleiter nicht das Gegenteil festgestellt hat, solange brennt es, und so lange rücken Kräfte nach der AAO auch aus und fahren mit SoSi an. Schlieslich ist es eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage
Schönen Sonntag noch,
Thomas
Mein Beitrag und meine Meinung...
Wer Feuer bekämpfen will muß es verstehen!
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