Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566791 |
Datum | 28.06.2009 10:24 MSG-Nr: [ 566791 ] | 16037 x gelesen |
Brandmeldeanlage
OK, liegt wohl am anderen Bundesland. Bei uns (FF) ist die Lts. NICHT weisungsbefugt. Aber auch wenn, wie soll ein Disponent denn sehen ob das stimmt, was der Anrufer erzählt ... und davon dann wieder eine Entscheidung abhängig machen ?
Ist mir alles unerklärlich - hellseherische Fähigkeiten ?
Ich bin sowieso der Meinung, der klassische Fehlalarm ist das geringste, oftmals Täuschungslarm - z.B. keine regelmäßige Wartung, schlechtes Konzept der BMA, keine Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, zu alte Melder, usw. - alles hausgemacht.
Danke für Deinen Beitrag.
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