Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge |
Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 566458 |
Datum | 27.06.2009 13:58 MSG-Nr: [ 566458 ] | 10791 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Feuerwehr
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Verkehrsunfall
Rettungshubschrauber
Kreisbrandmeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Christof Stroblschön, aber woher wollen die wissen, wann du angerufen hast?
Wie schon gesagt, man spricht miteinander...
Geschrieben von Christof StroblAber den Anfahrtsweg daran zu errechnen wird dich auch auf keine minutengenaue Angabe bringen.
Es ist aber schon ein Unterschied, wenn die Feuerwehr 10-12 Minuten bei einer Anfahrt von 5 Minuten braucht.
Geschrieben von Christof StroblWenn der KBM von generellen Problemen weiß, das Ersthelfern an der Unfallsteller erzählt, aber nichts dagegen unternimmt...?
Nunja, wir waren ja auch nicht "irgendwelche" Ersthelfer. Und die generellen Probleme gibt es wohl überall in Deutschland, und ich denke gerade da, wo Feuerwehren durch Nicht-Feuerwehrkräfte alarmiert werden.
Nach genauer Recherche war es wohl auch nicht direkt der KBM, sondern der Direktions-Inspektor
(Informationen siehe www.kfv-ab.de)
Und wie schwierig es ist, solche Probleme zu beheben, wissen wir wohl alle.
Geschrieben von Christof StroblDafür wirst du nicht immer eine FW bekommen, auch wenn ich mir das oft wünsche, wenn wir mit dem RTW ohne "sonstige" Absicherung auf der BAB stehen!
Wünschenswert ist es aber schon, und so sollte es bei Einsätzen auf Autobahnen meiner Meinung nach auch immer sein, denn was einem RTW alleine auf einer BAB passieren kann, haben wir in der Vergangenheit schon oft genug gesehen.
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Torsten Schild-
Ausgelaufene Betriebsstoffe auffangen
Autobahnmeisterei.
OK, wenn es nur darum geht...
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Torsten Schild-
Tragehilfe (Die Patientin hatte entsprechendes Gewicht)
Ist nur selten erforderlich beim VU.
In diesem Fall aber schon. Und auch sonst aufgrund Technischer Hilfsmittel nicht ganz unangebracht (Schleifkorbtrage etc.)
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Torsten Schild-
Absicherung Hubschrauberlandung
Bei wie vielen VU kommt ein RTH, 1%?
Diesmal war er halt da. Es geht mir ja um den konkreten Fall, nicht allgemein.
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Torsten Schild
Und außerdem hat der KBM ja kurz nach dem zweiten Anruf ebenfalls entschieden, alles rollen zu lassen.
Muss nicht zwangsläufig heißen, dass das deshalb notwendig war.
Ich will nichts schlecht reden, aber manchmal werden solche "angeblichen" Verzögerungen auch aus Unkenntnis oder falsch verstandenem überbewertet, was nicht heißen soll, dass es diese Mißstände nicht auch hier und da gibt.
Natürlich muss es nicht unbedingt notwendig sein, in diesem Fall war es aber durchaus angebracht.
Es ist immer vom Einzelfall abhängig, ob die Feuerwehr wirklich erforderlich ist, aber schon alleine aufgrund der Absicherung würde ich sie immer mitschicken.
Die FF Waldaschaff ist zusätlich noch mit beiden VSA gekommen sowie als First Responder, da der nächste RTW nicht verfügbar war und einer aus Aschaffenburg angefordert werden musste.
Gruß aus dem Pott
Torsten Schild
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| 26.06.2009 21:20 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 21:46 |
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., Negernbötel |
| 26.06.2009 22:14 |
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., Neuburg | |