Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 566419 |
Datum | 27.06.2009 10:59 MSG-Nr: [ 566419 ] | 10862 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Gerade weil ich sanitätstechnisch nicht vorbelastet bin, aber aufgrund der Zerstörungen des KFZ klar war, dass die Dame erheblich belastet wurde, fand ich den RTW angebracht.
Und die Polizisten hatten etwa 2 Minuten, inklusive erste Befragungen zum Hergang und eine Personalienaufnahme, um den Zustand der Fahrerin zu "beurteilen".
Und Polizisten sind sanitätstechnisch bestimmt genau so vorbelastet, wie manch anderer Verkehrsteilnehmer.
Schönen Gruß ins Forum,
Jürgen
Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!
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| 26.06.2009 21:20 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 21:46 |
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., Negernbötel |
| 26.06.2009 22:14 |
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., Neuburg | |