Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 566393 |
Datum | 27.06.2009 00:33 MSG-Nr: [ 566393 ] | 11267 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Geschrieben von Christof StroblIch behaupte jetzt mal, dass kein Polizeibeamter befugt ist, einen RTW abzubestellen, wenn nicht eindeutig (wie in diesem Fall geschildert) klar ist, dass die Patientin unverletzt ist.
Ich behaupte mal, dass der RD immer wieder unnötig beschäftigt wird, weil Personen, die in irgendeiner Weise "sanitätsdienstlich" vorbelastet sind, meinen, auf Nummer Sicher gehen zu müssen...weil es kann ja immer mal was sein. Im Regelfall ist aber nichts, und wenn keiner der "Fachleute" da ist, kommt niemand auf die Idee, dass der RD gebraucht würde... Nur mal so als Gegenposition im Rahmen des GMV...
Und komm mir nicht mit der Nummer: Lieber ein mal zu oft...Das lasse ich Laien durchgehen...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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| 26.06.2009 21:20 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 21:46 |
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., Negernbötel |
| 26.06.2009 22:14 |
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., Neuburg | |