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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 566234 | ||
Datum | 26.06.2009 11:35 MSG-Nr: [ 566234 ] | 120730 x gelesen | ||
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Moin, ich habe hier gerade den EKG-Streifen aus LA zur Beurteilung vorliegen ;-). Hmm, genau das ist das Problem. Es gibt schon andere Untersuchungen bzw. andere Beurteilungskriterien als nur die G26.3. Trotzdem macht es Sinn, daß gerade bei den FW auch die G26.3 herangezogen wird, und das bei allen Mitgliedern die in den Einsatzdienst gehen. In den Niederlanden ist das üblich. Hier auf der anderen Seite den Rheiderlandes gehst du zum Doc wenn du den AGT machen möchtest. Vorher wüsste ich nichts, was an Untersuchungen durchgeführt wird. Ich meine gut, man kann das ganze auch anders herum sehen: Seit ich bei der Feuerwehr bin habe ich 10 kg abgenommen und mit dem Rauchen aufgehört weil ich auch ein A am Helm haben möchte. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | ||||
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