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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung in WGA und RDA wo zwingend vorgeschrieben? | 33 Beiträge | ||
Autor | Olli8 K.8, Worms / RLP | 565907 | ||
Datum | 24.06.2009 16:12 MSG-Nr: [ 565907 ] | 10466 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Ridder Hi zusammen, Hallo Kollege Ridder, bei uns ist es tatsächlich so,....nach Abschluss des AGT-Lehrgangs (inkl. Belastungsstrecke) muss ein Seminar "Realbrandausbildung" in der WGA besucht werden (bereits in der Lehrgangsplanung enthalten), bei Nichtantritt des Seminars erfolgt keine Freigabe als AGT ! Hintergrund ist: bei diversen Ausbildungsveranstaltungen in gasbefeuerten Conatinern traten bei einigen AGT`s derart heftige Panikreaktionen auf, so dass diese Kollegen keinen "AGT-Freischein" mehr haben, sprich, den Kollegen wurde der Status AGT aberkannt. | ||||
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