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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 565467 | ||
Datum | 22.06.2009 20:47 MSG-Nr: [ 565467 ] | 121637 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hanswerner Kögler Jugendliche (das sind keine Kinder mehr!) fahren Kleinkrafträder und einige sogar große Traktoren. Haben bezüglich der Haftpflicht also wirkliche (teilweise abgetretene) Pflichten. Ich kann Deine Ausführungen nur voll und ganz unterschreiben. Ab 16 steht man voll im Berufsleben, und dann wird man in der Feuerwehr behandelt wie ein Kind? Wer die bayrische Regelung, mit 16 ausrücken zu dürfen, mit dem Volkssturm vergleicht, oder wer die Meinung vertritt, Jugendfeuerwehr ist keine Feuerwehrausbildung, sondern reine Jugendarbeit, und das bis 18, den muß ich schon fragen, ob er bei der Feuerwehr richtig ist. Das sind genau diejenigen Führungskräfte, die in Ihren Feuerwehren alles militärisch streng genau nehmen. Sie werden früher oder später scheitern, weil sich ein Feuerwehrangehöriger (v.a. bei der FF) auf Dauer nicht behandeln lässt wie ein Wehrpflichtiger beim Bund. Was hier teilweise geschrieben wird, ist mit ein Grund, dass sich aus diesem Forum immer wieder Leute zurückziehen und nur noch mitlesen, weil gegen jede anderslautende Meinung solange angeschrieben wird, bis der Ursprungsposter entnervt aufgibt. Dass sich U. Cimolino eine solche Diskussion antut und mit den zwei Kameraden aus Steinbach und Wernau diskutiert, kann ich nur bewundern. Bei diesen beiden und noch ein paar anderen hier zählt nur die eigenen Meinung, die natürlich immer richtig ist. MkG
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