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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 565443 | ||
Datum | 22.06.2009 19:08 MSG-Nr: [ 565443 ] | 121457 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Peter Lieffertz TM Teil 1 kann mit Schlag 16 begonnen werden. TM Teil 2 kann ich dann mit 18 und ein paar zerhauene Tage bestätigen. Innerhalb der Zeit wird der SF gemacht. Im Anschluss direkt der AGT(so möglich) und ich habe mit 18,5 Jahren einen Feuerwehrmann. Ist auch mein Favorit. Mit 16 Übertritt von der JF in die aktive Abteilung und dann die von dir erläuterte Vorgehensweise. Jedoch ist es auch in Sachsen möglich, nach TM 1 und weiteren Voraussetzungen mit U18 am Einsatz teilzunehmen: Erlass SMI: Verwendung von Jugendlichen im aktiven Feuerwehrdienst. Ich denke, diese Regelung wird auch vielmals genutzt. Zumindest das Ausrücken mit U18, ob die Voraussetzungen immer eingehalten werden, ist was anderes... ;-) Mir persönlich sind das zu viele Wenn-Voraussetzungen, die ich zu beachten hätte, so dass ich mich (schon vor o. g. Erlass) entschieden habe, nur Ü18 mit in den Einsatz zu nehmen. MkG Sascha | ||||
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