News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 565408 | ||
Datum | 22.06.2009 17:48 MSG-Nr: [ 565408 ] | 121631 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin Geschrieben von Gerhard Bayer ... 30 km nördlich von Dir hält sich die Begeisterung darüber auch in Grenzen (Flexibilisierung der Altersgrenze: ja (d.h. auch die Möglichkeit einen mit 16 Jahren und 11 Monaten auf einen Grundlehrgang zu schicken), grundsätzlich 16: nein).Und viele viele Kilometer nördlich von euch beiden (aber noch lange nicht im Norden, siehe die Gedeck-Sache weiter unten *g*) haben wir uns ebenfalls gefragt, was das soll. Wer mit 16 seinen TM1 macht, aber erst mit 17 in die Einsatzabteilung wechselt, der macht mit seinem Lehrgang in diesem einen Jahr genau was? Läuft etwa die TM2-Ausbildungszeit in diesem Jahr, obgleich der Aspirant noch JFA ist? Sonst ist er ja doch wieder erst mit 19 voll ausgebildeter Truppmann und man hätte sich den ganzen Zauber sparen können... Wir haben als Reaktion darauf in die Satzung geschrieben: Übernahme mit 17, Einsatzvoraussetzung: Bestandener TM1 + Volljährigkeit. Fertig war das Gartenhäuschen - und wir haben dennoch keine plötzliche Mitgliederflucht der 17jährigen zu verzeichnen... ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|