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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 565355 | ||
Datum | 22.06.2009 15:48 MSG-Nr: [ 565355 ] | 122031 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann vielleicht weil hier diverse Lehrgänge als zu kurz angesehen und als Schnellbleiche verunglimpft werden? In der JF hat man viel Zeit das einzuüben. aber warum lass ich die Jugendlichen dann überhaupt daran teilnehmen, wenn sie dort eh nichts mehr lernen würden? Dass dem nicht unbedingt so ist, zeigen die Lehrgänge aber eigentlich recht deutlich... Geschrieben von Thomas Edelmann Und sonst bewegen sich Jugendliche nicht im öffentlichen Verkehrsraum? Ist es gefährlicher wenn sie einen orangenen Helm aufhaben? Ja. Und zwar weil sie schlichtweg nicht am normalen Verkehr teilnehmen sondern in der Funktion als FA. Und das alleine lenkt die Autofahrer schon mehr ab. Wenn das alles so ungefährlich wäre, dann frage ich mich, warum wir so einen riesen Aufwand betreiben um unsere Einsatzstellen sichtbar zu machen und abzusichern... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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