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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Rauch erzeugen im Wald | 15 Beiträge | ||
Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 565225 | ||
Datum | 21.06.2009 19:53 MSG-Nr: [ 565225 ] | 4325 x gelesen | ||
Hallo, das ist sogar zwingend vorgeschrieben und zwar als Anmeldung bei der nach Sprengstoffzuständigkeitsverordnung des jeweiligen Landes zuständigen Behörde, das kann je nach Land auch die Gemeinde sein. Zu finden in § 23, Absatz 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | ||||
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