Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Erstangriffsfahrzeug - eins oder zwei? | 64 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 564839 |
Datum | 18.06.2009 22:07 MSG-Nr: [ 564839 ] | 17734 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Staffellöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Christian Fleschhut"Was machen da Wehren, die eh nur einen Erstangreifer haben?"
Innerhalb einer größeren Kommune tauschen....
Ist blöd, dass ich tauschen soll, wenn es um Parraleleinsätze geht....
Sprich die Wehr, die eh nur einen Erstangreifer hat, wird schlichtweg eine weitere Wehr dazuholen...
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas war und ist unsinnig
Da geb ich dir absolut recht.
Aber lustig wirds, was als Ersatzbeschaffungen angeboten wird...
TLF 16/24 Tr (wäre die sinnigste)
TLF 16/25 bzw. StLF 20/25 ("scheiß auf Förderungen" - wenn es nicht eh gefördert wird)
HLF 20/16 (gerne auch mit 2400 l oder mehr)
LF 20/16 (dann ganz bestimmt mit >> 2000 l Wasser)
Insbesondere mit dem LF 20/16 habe ich mir einen Erstangreifer an Land gezogen, der definitiv ein "BE-LF" ist. Und das ganz offiziell von oben so vorgegeben wird, als Ersatz für TLF 16/25...
Und ich kann es dann durchaus nachvollziehen, wenn es dann schwerfällt gegenüber der Kommune zu argumentieren, dass das Fahrzeug dann auch wieder ein HLF sein muss, am besten identisch zum zuletzt beschafften...
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs kann in einem Fall ein THL-Einsatz sein, dummerweise ist keiner eingeklemmt, dafür brennt das Auto dann...
Dann mach ich das Feuer eben aus. Das kann ich auch mit einem TH-LF... LF haben ja heute außer in Niedersachsen als Neubeschaffungen ja doch Wasser dabei...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 17.06.2009 15:59 |
|
Andr7eas7 M.7, Germing |
| 17.06.2009 16:07 |
|
., Bad Hersfeld | |