Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Erstangriffsfahrzeug - eins oder zwei? | 64 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 564788 |
Datum | 18.06.2009 18:31 MSG-Nr: [ 564788 ] | 17810 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Sicherheitstrupp
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Löschgruppenfahrzeug
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Technische Hilfeleistung
Tanklöschfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoDummerweise ist aber nicht immer alles verfügbar.... (Die Normentwicklung zum LF 20/16 als TLF 16/25-Ersatz ist mehr als bedauerlich und führt nur zu halb-ausgerüsteten "TLF 3000 irgendwas")
wie so auch... Wenn ich den Erstangreifer als vernünftiges HLF plane, dazu dann noch normkonform, dann bin ich der Meinung, dass da z.B. Spezialequipment für den (schweren) SiTr kaum noch vernünftig zu verladen ist. Also wird doch wieder angefangen zu verteilen...
Geschrieben von Ulrich CimolinoAustauschbarkeit (sind die gleich, kannst Du z.B. alle 10 Jahre den primären Erstangreifer ersetzen und damit so auch schneller auf Erfahrungen reagieren. Sind die verschieden bist Du zig Jahre an das Konzept gefesselt.)
Setzt voraus, dass die Fahrzeuge auch im entsprechenden Abstand beschafft wurden / werden, was IMHO eher selten der Fall ist....
Geschrieben von Ulrich CimolinoParallelalarme
Wie oft mit dem gleichen Stichwort? Wie oft bei Kommunen, die nicht viel mehr als 2 LF vorhalten (Oftmals aus LF 8 / LF 16TS oder LF 8 / TLF)?
Was machen da Wehren, die eh nur einen Erstangreifer haben?
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeh einfach mal die letzten 20 Jahre durch - und vergleich mal wieviele große Feuerwehren genau deshalb auf verschiedene Fahrzeuge verzichten und eher auf gleiche setzen.
Ja, ich sehe es, wie viele alleine in den letzten 5 oder 6 Jahren LF für den Bereich TH vorhalten und dann doch für Brandeinsätze wieder TLF 16/25 beschaffen...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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| 17.06.2009 15:59 |
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Andr7eas7 M.7, Germing |
| 17.06.2009 16:07 |
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., Bad Hersfeld | |