Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Kennt jemand die Problematik von WF zu BF zu wechseln? | 19 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 563622 |
Datum | 12.06.2009 17:48 MSG-Nr: [ 563622 ] | 16378 x gelesen |
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Geschrieben von otto maurerBrandmeister in der Tasche, doch wie so Oft, habe ich Absagen bekommen, weil es doch nicht anerkannt wird. Habe da so ne Bestätigung von der Schule bekommen, dass dieser Lehrgang dem B1 Lehrgang entspricht, doch auf meine Bewerbungen, v.a in Bayern half dies nichts.
Hallo Otto,
.... das Problem kenne ich irgendwo her :-) Habe meine B1 Ausbildung auch bei einer Werkfeuerwehr (Flughafen) gemacht. Wollte dann nach der Ausbildung direkt wech und ins Beamtenverhältnis wechseln........Pustekuchen, ging nicht.War damals schon RA,LRA, dann B1. Nix ging. Habe dann bei der Bezirksregierung persönlich angerufen.........Tja, da habe ich dann die Aussage bekommen, dass ich nach bestandenen B1 Lehrgang mindest 2 Jahre als "Werkfeuerwehrmann" tätig sein muß, um in das Beamtenverhältnis zu wechseln. Jau, habe dann die zwei Jahre mit der rechten Arschbacke abgesessen.....und nu bin ich seit 4 Jahren bei einer hauptamtlichen Feuerwehr und natürlich Beamter auf Lebzeit :-)))).....und das trotz meines damaligen relativen "hohen" Alter.
Ich kann aber nur sagen, wie es damals bei mir war, bzw. in NRW. Wie es in bei Dir aussieht.....sorry, aber mal eure Bezierksregierung anrufen und den Prüfer fragen, der bei euch die B1 Prüfung abgenommen hat.
Hoffe, dass ich Dir etwas weiter helfen konnte.
Grüße, Sven
Meine Wache ;-)
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| 12.06.2009 16:45 |
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otto7 m.7, schweinfurt |
| 12.06.2009 17:15 |
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., Neuburg |
| 12.06.2009 17:48 |
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Sven7 W.7, Hemer | |