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Zentrale Dienstvorschrift (Bundeswehr)
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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDisziplinare Maßnahmen in der Feuerwehr9 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 563311
Datum11.06.2009 13:42      MSG-Nr: [ 563311 ]4995 x gelesen

Geschrieben von Greiner MarkusGibt es hierüber eine ZDV oder ein anders geartetes Skriptum??

Nein ..

Geschrieben von Greiner Markus
ich habe mal eine Frage: welche disziplinaren Maßnahmen kann ein Kdt. in der FF anwenden
und wo steht darüber was geschrieben.


Im Zweifelsfall

Art 6 Abs 4 Bay FwG

(4) 1 Der Feuerwehrkommandant muß einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden. 2 Er kann einen Feuerwehrdienstleistenden, der seine Dienstpflichten gröblich verletzt, vom Feuerwehrdienst ausschließen; hiervon ist die Gemeinde zu unterrichten.

oder die Satzung der Feuerwehr


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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 11.06.2009 13:37 Mark7us 7G., Kochel am See
 11.06.2009 13:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.06.2009 13:55 Mark7us 7G., Kochel am See
 11.06.2009 14:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.06.2009 15:31 Mark7us 7G., Kochel am See
 11.06.2009 15:34 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.06.2009 15:41 Jose7f M7., Bad Urach
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 21.06.2009 22:07 Pete7r B7., Weißenthurm

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