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Thema | Sicherheit und alte Schätze war: Unfall mit DLK in PB | 32 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 563154 |
Datum | 10.06.2009 13:25 MSG-Nr: [ 563154 ] | 10111 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Hallo,
Geschrieben von Daniel RuhlandEben, die gestellte Ausgangsfrage ist insofern obsolet: Solange ein Fahrzeug TüV bekommt, kann es auch eingesetzt werden.
dazu sollte das Fahrzeug noch "die UVV" erfolgen, die aber i.d.R. ebenso wie die StVZO Bestandschutz für Altfälle enthalten wird.
Geschrieben von Daniel RuhlandGeschrieben von Florian Besch:
Mich würde interessieren was passieren würde wenn rauskäme das die Tatsache das mit einem älteren Einsatzfahrzeug ein Unfall verursacht wird und die Tatsache das dass Fehlen gewisser technischer Einrichtungen unfallursächlich war.
Was soll da rauskommen? Boschhorn schlechter zu hören als heutige Warnanlagen, fehlenden Lenkhilfe usw. usf. (bezogen auf echte "alte Schätze") - alles bekannt aber völlig zulässig.
IMNSHO ist klar, was dabei rauskommt: Der Fahrer hat seine Fahrweise nicht an die Eigenschaften des Fahrzeugs angepasst. Dazu ist er aber verpflichtet.
(Allerdings muss man bei neueren Fahrzeugen auch aufpassen, dass man sich nicht von der leichten Bedienbarkeit und den bekannten Sicherheitsfeatures zu einer riskanten Fahrweise verleiten lässt).
Gruß,
Henning
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| 08.06.2009 22:57 |
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Gerh7ard7 P.7, Stuttgart Unfall mit DLK in Paderborn - 2 Tote | |