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Niedersachsen
Fahrerlaubnisverordnung
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaGültgkeit RS (Schein)25 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz562856
Datum08.06.2009 13:07      MSG-Nr: [ 562856 ]4969 x gelesen

Geschrieben von Daniel SchwichtenbergHAst Du nach dem Bestehen Deines RS-Scheins auch die regelmässigen Fortbildungen (wie es in NDS aussieht, weis ich nicht, aber in NRW 30Std. pro Jahr) absolviert? Mit einem gültigen RS-Schein ist das sicherlich kein Problem, ihn als EH-Schein annerkannt zu bekommen, aber wenn er schon 3 Jahre her ist und keine Fortbildungen absolviert wurden, weis ich nicht, wie die reagieren.


Die Fortbildungspflicht gibt es in NRW nicht für Rettungssanitäter sondern für das "in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal" und ergibt sich aus §5 RettG NRW.

Das regelmäßige Fortbildungen zur Erhaltung der Fähigkeiten unabdingbar sind ist unbestritten, Jedoch für die FeV höchstvermutlich nicht einschlägig.

Alles in allem:
Solche Geschichten "der $Wichtige Ausbildung Schein" wird von der Fahrerlaubnissbehörde nicht anerkannt!" hört man öfter und es gibt sie auch öfter mal.
Aber alle mir bekannten fälle liesen sich auf dem ganz kleinen Weg klären.
"Die Ausbildung ist ja viel Besser als der nrmale EH-Schein. Dass das gleichwertig ist steht auch in der Fahrerlaubnisverordnung wenn sie nachschauen möchten".
Ich persönlich war bislang bei drei FAhrerlaubnisbehörden vorstellung und hab bei keiner einzigen einen normalen EH-Schein vorgelegt. Immer ohne jegliche Komplikation.


Manuel



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