Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Gültgkeit RS (Schein) | 25 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 562787 |
Datum | 08.06.2009 05:13 MSG-Nr: [ 562787 ] | 5046 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Christof StroblDie Behörde verlangte stur einen SMU Kurs nicht älter als (?).
Wobei ich HIORG kenne die ganz unkompliziert einem RS / RA einen aktuellen SMU Kurs attestieren..
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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