Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Gültgkeit RS (Schein) | 25 Beiträge |
Autor | Domi8nik8 D.8, Bissendorf / Niedersachsen | 562764 |
Datum | 07.06.2009 21:09 MSG-Nr: [ 562764 ] | 5418 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Lutz WagnerDas ist Glück
Und das ist Pech:
Geschrieben von Lutz WagnerWir haben Lehrrettungsassistenten im Lehrgang, die gemeinsam mit uns, wo über die Hälfte der Leute schon RS sind, einen Erste Hilfe Lehrgang absolvieren da wir ohne gültige Erste Hilfe (nicht älter als 6 Monate) nicht zum Führerschein zugelassen werden. Die Erste Hilfe wird klar vom Amt verlangt.
Zeugt wohl von Unwissenheit der Sachbearbeiter oder mangelnder Erfahrung.
Woher die 6-Monats-Frist kommt, würde mich auch interessieren. Kann man die Fahrerlaubnisverordnung einfach so erweitern?
Das lehrt uns auch, ab und zu mal selber einen Blick in die entsprechenden Gesetze zu werfen, obwohl eigentlich die Anderen die Experten sein sollten...
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