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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Gültgkeit RS (Schein) | 25 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 562763 | ||
Datum | 07.06.2009 21:01 MSG-Nr: [ 562763 ] | 5190 x gelesen | ||
Auszug aus der FEV § 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe (5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage 3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder [B] rettungsdienstliche Ausbildung [/B] oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold). | ||||
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