Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Gültgkeit RS (Schein) | 25 Beiträge |
Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 562762 |
Datum | 07.06.2009 20:58 MSG-Nr: [ 562762 ] | 5387 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Lorenz Warnke Meine Erste Hilfe Ausbildung, welche ja Part der Grundausbildung ist, wurde bei (B) damals anerkannt. Jede höhere Ausbildung sollte mit entsprechendem Nachweis daher akzeptiert werden.
Einen Vorteil erlangst du damit beim Fahrlehrer sicher nicht. (falls das Wort anerkennen so gemeint war)
Das ist Glück
Wir haben Lehrrettungsassistenten im Lehrgang, die gemeinsam mit uns, wo über die Hälfte der Leute schon RS sind, einen Erste Hilfe Lehrgang absolvieren da wir ohne gültige Erste Hilfe (nicht älter als 6 Monate) nicht zum Führerschein zugelassen werden. Die Erste Hilfe wird klar vom Amt verlangt.
Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung
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