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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahl zum EInheitsführer | 5 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 562229 | ||
Datum | 05.06.2009 13:30 MSG-Nr: [ 562229 ] | 3664 x gelesen | ||
Hallo, grundsätzlich findet keine Wahl in NRW statt, sondern die Zug- und Gruppenführer werden vom Leiter der Berufsfeuerwehr für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Grundlage dafür ist der §14 der LVO FF. Ausnahme: Sprecher der FF wird für die Dauer von 6 Jahren gewählt (§11(2) FSHG). Nun sind mir Städte mit BF in NRW bekannt, die zur Unterstützung der Auswahl des Leiters der Berufsfeuerwehr sich eine Geschäftsordnung (oder ähnliches) für die FF aufgestellt haben. In der die Unterstützung des Sprechers, seine Vertretung usw. geregelt ist. Das geht so weit, das es Einheitsführer in jeder Löschgruppe/Löschzug gibt, die diese Einheit innerhalb der Feuerwehr vertreten. Diese werden von der Mannschaft der Einheit gewählt und dem Leiter der Berufsfeuerwehr zur Ernennung vorgeschlagen. Falls die Wahl bei euch eine Grundlage hat, dann nur in dieser Geschäftsordnung (oder wie die bei euch auch immer heißt) begründet. Und dort sollte auch der Ablauf der Wahl geregelt sein. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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