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Kreisbrandmeister
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Leiter der Feuerwehr
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahl zum EInheitsführer5 Beiträge
AutorMarc8 S.8, Borken / NRW562222
Datum05.06.2009 13:01      MSG-Nr: [ 562222 ]4073 x gelesen

In NRW finden keine Wahlen zu Funktionen in der Feuerwehr statt.

Der Leiter der Feuerwehr (Wehrführer) wird von der Gemeinde auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters ernannt, nachdem dieser die aktive Wehr angehört hat. Eine Anhörung ist aber keine Wahl. Der KBM ist auch nicht an das Votum der Wehr gebunden. Ebenso muss der Rat der Gemeinde dem Vorschlag des KBM nicht folgen - wird der vorgeschlagene Kandidat vom Rat abgelehnt, muss erneut angehört und vorgeschlagen werden. Dieses Procedere ergibt sich aus der Personalhoheit der Gemeinde.

Alle anderen Funktionen (Einheitsführer, Löschzugführer, gem. Laufbahnverordnung NRW) werden durch den Leiter der Feuerwehr ernannt. Eine Wahl ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Um was für eine Funktion geht es denn bei Eurem Einheitsführer? LdF, ZF, GF, ...

Anm.: weibliche Feuerwehrangehörige sind trotz meiner obigen Formulierung natürlich mit eingeschlossen.



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 05.06.2009 10:30 = an7ony7m =7 a7., 3
 05.06.2009 12:47 ., Bremervörde
 05.06.2009 12:56 Jens7 M.7, Siele
 05.06.2009 13:01 Marc7 S.7, Borken
 05.06.2009 13:30 Andr7é S7., Essen

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