In NRW finden keine Wahlen zu Funktionen in der Feuerwehr statt.
Der Leiter der Feuerwehr (Wehrführer) wird von der Gemeinde auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters ernannt, nachdem dieser die aktive Wehr angehört hat. Eine Anhörung ist aber keine Wahl. Der KBM ist auch nicht an das Votum der Wehr gebunden. Ebenso muss der Rat der Gemeinde dem Vorschlag des KBM nicht folgen - wird der vorgeschlagene Kandidat vom Rat abgelehnt, muss erneut angehört und vorgeschlagen werden. Dieses Procedere ergibt sich aus der Personalhoheit der Gemeinde.
Alle anderen Funktionen (Einheitsführer, Löschzugführer, gem. Laufbahnverordnung NRW) werden durch den Leiter der Feuerwehr ernannt. Eine Wahl ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Um was für eine Funktion geht es denn bei Eurem Einheitsführer? LdF, ZF, GF, ...
Anm.: weibliche Feuerwehrangehörige sind trotz meiner obigen Formulierung natürlich mit eingeschlossen.
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