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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahl zum EInheitsführer5 Beiträge
AutorJens8 M.8, Siele / NRW562221
Datum05.06.2009 12:56      MSG-Nr: [ 562221 ]3739 x gelesen

Hallo,

was ist bei dir ein Einheitsführer? Nicht der Wehrführer sondern ein Löschzugführer oder
Löschgruppenführer nehme ich jetzt mal an (?).

In NRW ist es so geregelt, das der Leiter der Feuerwehr einen "Einheitsführer" einsetzt bzw. ernennt.
Dazu bedarf es keiner Wahl durch die Mitglieder der Einheit.
Natürlich sollte im Normalfall niemand eingesetzt werden, hinter dem nicht die Kameraden der
Einheit stehen, von daher kenne ich das so, das der Leiter der Feuerwehr die Leute der Einheit anhört.

Wenn es doch um den Wehrführer (Leiter der Feuerwehr) geht, guck mal ins FSHG §11.

Gruß



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 05.06.2009 10:30 = an7ony7m =7 a7., 3
 05.06.2009 12:47 ., Bremervörde
 05.06.2009 12:56 Jens7 M.7, Siele
 05.06.2009 13:01 Marc7 S.7, Borken
 05.06.2009 13:30 Andr7é S7., Essen

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