News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahl zum EInheitsführer | 5 Beiträge | ||
Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 562221 | ||
Datum | 05.06.2009 12:56 MSG-Nr: [ 562221 ] | 3739 x gelesen | ||
Hallo, was ist bei dir ein Einheitsführer? Nicht der Wehrführer sondern ein Löschzugführer oder Löschgruppenführer nehme ich jetzt mal an (?). In NRW ist es so geregelt, das der Leiter der Feuerwehr einen "Einheitsführer" einsetzt bzw. ernennt. Dazu bedarf es keiner Wahl durch die Mitglieder der Einheit. Natürlich sollte im Normalfall niemand eingesetzt werden, hinter dem nicht die Kameraden der Einheit stehen, von daher kenne ich das so, das der Leiter der Feuerwehr die Leute der Einheit anhört. Wenn es doch um den Wehrführer (Leiter der Feuerwehr) geht, guck mal ins FSHG §11. Gruß | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|