Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | TSF 3,5 bzw. 4,25 t - und die Entwicklung darüber hinaus | 186 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 562071 |
Datum | 04.06.2009 19:54 MSG-Nr: [ 562071 ] | 180246 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Löschgruppenfahrzeug
Hallo Uli,
leider hast du dich ja hierzu nicht mehr ausgelassen, vielleicht jetzt:
Was mache ich, wenn bei einer Gefährdungsanaylse herauskommt, dass ein TSF / KLF (keine KLF Diskussion, bin ich auch kein Freund davon, steht aber so noch drinnen) ausreichend wäre. Doch PA aufs TSF oder soll ich dann doch ein LF hinstellen, mit einem riesigen finanziellen Mehraufwand, nur weil aufs TSF eigentlich keine PA gehören? Was mache ich mit der Unterkunft? Ein LF passt da vermutlich in 90% der Fälle nicht rein... Neubau? Sorry, aber das ist doch vollkommen grotesk. Da kann ich 4 oder 5 TSF-Wehren unterhalten, mit PA...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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| 01.06.2009 16:19 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 01.06.2009 17:14 |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS |
| 01.06.2009 17:21 |
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Jörn7 P.7, Briesen (Mark) |
| 01.06.2009 19:51 |
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., Berlin |
| 01.06.2009 19:54 |
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., Berlin |
| 01.06.2009 20:00 |
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Jörn7 P.7, Briesen (Mark) |
| 01.06.2009 20:05 |
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., Berlin | |