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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikAtemschutz zurück
ThemaRaumanforderung für den Bereich der Druckluftbefüllung Atemschutz4 Beiträge
AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz560911
Datum29.05.2009 13:11      MSG-Nr: [ 560911 ]2360 x gelesen

Die Anforderungen hierzu ergeben sich aus DIN 14 092 Teil 4 „Feuerwehrhäuser“ „Atemschutzwerkstätten; Planungsgrundlagen“.
Die Grundfläche einer Atemschutzwerkstatt muss mindestens 58 m2 bzw., wenn der Sauerstoff-Umfüllraum entfällt, mindestens 47 m2 betragen. Unter anderem aus Gründen des Lärmschutzes
ist der zum Füllen der Atemluftflaschen erforderliche Kompressor in einem gesonderten Raum mit mindestens 7 m2 Grundfläche unterzubringen.
Weiter Erläuterungen findest du auch in der GUV-I 8554 Sicherheit im FW-Haus

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 29.05.2009 12:59 Mart7in 7S., Eggenstein
 29.05.2009 13:11 Stef7an 7J., Birlenbach
 29.05.2009 13:38 Mart7in 7S., Eggenstein
 29.05.2009 17:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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