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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Raumanforderung für den Bereich der Druckluftbefüllung Atemschutz | 4 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 560911 | ||
Datum | 29.05.2009 13:11 MSG-Nr: [ 560911 ] | 2360 x gelesen | ||
Die Anforderungen hierzu ergeben sich aus DIN 14 092 Teil 4 „Feuerwehrhäuser“ „Atemschutzwerkstätten; Planungsgrundlagen“. Die Grundfläche einer Atemschutzwerkstatt muss mindestens 58 m2 bzw., wenn der Sauerstoff-Umfüllraum entfällt, mindestens 47 m2 betragen. Unter anderem aus Gründen des Lärmschutzes ist der zum Füllen der Atemluftflaschen erforderliche Kompressor in einem gesonderten Raum mit mindestens 7 m2 Grundfläche unterzubringen. Weiter Erläuterungen findest du auch in der GUV-I 8554 Sicherheit im FW-Haus Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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