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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | FAQ: Sicherer Umgang mit Strom; war: Beschaffung... | 46 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 560564 | ||
Datum | 27.05.2009 17:55 MSG-Nr: [ 560564 ] | 19047 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Als Richtwert ist eine maximal einzuhaltende Leitungslänge von 100 m zwischen einem Verbraucher und dem Stromerzeuger oder zwischen zwei Verbrauchern untereinander zu beachten. Aus dem Maschinistenlehrgang ist mir diese Begrenzung wohlgeläufig. Auch an unserem Lichtmast-Anhänger habe ich nen aufkleber gefunden, wo das drauf steht, auch mit Schaubildern. Ich weiß bloß nicht wo die 100 m herkommen. Ist das physikalisch begründet? Wenn ja, was für eien gesetzmäßigkeit gilt da? Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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