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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Schwenkbare Einpersonenhaspel | 31 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 559998 | ||
Datum | 25.05.2009 07:41 MSG-Nr: [ 559998 ] | 11993 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Geschrieben von Ralf Schmidt Ist nur erlaubt, wenn die max. Breite (2,55 m nach StVZO) eingehalten wird - und der Überstand auch entsprechend gekennzeichnet wird so erforderlich! Macht m.E. überhaupt keinen Sinn, weil dann am Heck (Ausschwenken!) der breiteste Bereich ist. Für seitlich verschiebbare Haspeln (könnte man ja auch machen) gilt das zu den Schwenkhaspeln ausgeführte... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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