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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Vergaberecht: kein Zuschlag für den günstigsten Bieter :-() | 11 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 559996 | ||
| Datum | 25.05.2009 07:35 MSG-Nr: [ 559996 ] | 3876 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer Mir kommt da die Differenz recht hoch vor. Interessant ist hier die Begründung. wieso, es gab einen Test - und der billigste war anscheinend schlicht ungeeignet. Kann man bei Feuerwehrs auch machen - sollte man allerdings v.a. bei EU-Ausschreibungen genauer begründen und v.a. im LV entsprechend beschreiben. Solche Fragen kann man auch hier gut diskuieren: http://www.beschaffernetzwerk.de/ ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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