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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Vergleich Geländegängigkeit TLFs | 52 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 559718 | ||
| Datum | 22.05.2009 16:04 MSG-Nr: [ 559718 ] | 27728 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer "Früher waren mal 3% vorgesehen für örtliche Belange. Da sollten wir wieder hin." Nein, zu der Zeit gab es keine örtlichen Belange, die 3 % Raum- und Gewichtsreserve war bis zur Typenreduzierung tatsächlich vorhanden um den örtlichen Belangen Rechnung zu tragen. Geschrieben von Gerhard Bayer Richtig ist, dass vor der sogen. "Typenreduzierung" man sich relativ gut darauf verlassen konnte dass ein Fahrzeugtyp _mindestens_ die in der Norm definierte Beladung (die man in seinen wesentlichen Teilen auch noch auswendig wissen konnte) hatte und die Größen- und Gewichtsgrenzen der Norm eingehalten hat. Dafür "darf" heute jeder sein Auto so basteln wie er es gerne wünscht. Bezahlen tun wir das dann alle, sei es im sinne einer überörtlichen nicht Führbarkeit oder auch Mischkalkulation der Hersteller....... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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