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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 559116 | ||
Datum | 18.05.2009 04:50 MSG-Nr: [ 559116 ] | 6302 x gelesen | ||
Zum einen kann es vorkommen das der "Jagdausübungsberechtigte" nicht erreichbar ist (hier gibt es keine Alarmierungspläne für solche Fälle). Es besteht die Möglichkeit sich als Jäger für solche Situationen von den anwesenden Polizeibeamten "polizeipflichtig" machen zu lassen (freiwillige Basis), würde ich aber beim Gebrauch von Langwaffen im bewohnten Ortschaften selbst ablehnen. Da die Kurzwaffe eines Polizisten im Verhältnis zu den Energiewerten einer Langwaffe eher Spielzeug ist, wäre mir der Gebrauch viel zu riskant. Jeder der legalen Umgang mit Jagdwaffen hat wird sich bei diesem Thema sehr zurückhalten. Grµß Rüdiger | ||||
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