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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 559075 |
Datum | 17.05.2009 19:01 MSG-Nr: [ 559075 ] | 6435 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Hallo!
Geschrieben von Christian Fleschhut Ich denke da z.B. an ein Wildschweinmassaker in Rüsselsheim vor einiger Zeit...
Au ja, zuerst die Tiere in Panik versetzen und dann über 100 Schuss verballern für sechs Schweine zu erlegen und unnötigen Flurschaden anzurichten.
Ein Ruhmesblatt unserer Polizei.
Wenn eine Gruppe Jäger so etwas veranstaltet hätte, was die Polizisten da versanstaltet haben, dann hätte man den Jäger den Jagdschein auf Lebenszeit entzogen; abgesehen von einem Strafverfahren.
Da kann man nur den Kopf schütteln.
Gruß vom Berg
Jakob
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