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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 559072 | ||
Datum | 17.05.2009 18:53 MSG-Nr: [ 559072 ] | 6380 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Rak Bei uns macht das entweder die Pol oder der Förster?! Naja, die POL hat da aber nicht die geeignete Munition dafür... Ich denke da z.B. an ein Wildschweinmassaker in Rüsselsheim vor einiger Zeit... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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