Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 559071 |
Datum | 17.05.2009 18:53 MSG-Nr: [ 559071 ] | 6379 x gelesen |
Polizei
Strafgesetzbuch
Hallo!
Geschrieben von Sebastian RakIst das bei euch was für die Feuerwehr? Bei uns macht das entweder die Pol oder der Förster?!
Na dann lieber der Jäger oder der Förster. Die wissen nämlich was zu tun ist und erlösen das Stück waidgerecht.
Übrigens, für eine Wildsau oder ein Reh zu "erlösen" braucht es nicht unbedingt eine Schusswaffe. Ein Hirschfänger und ein Nicker reichen völlig.
Rehe und geringe Hirsche werden durch einen Stich mit dem Jagdmesser zwischen dem Schädel und dem ersten Halswirbel abgenickt, starke Hirsche und Sauen dagegen durch einen Stich mit dem Hirschfänger hinter dem linken Blatt in die Herzkammer abgefangen.
Diese Methode ist immer dann angebracht, wo der Fangschuss zur Gefahr für unbeteiligte werden würde. Jeder Jäger sollte die Schusswaffenlose Methode beherrschen.
Gruß vom Berg
Jakob
Alles meine ganz private Meinung
Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!
Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|