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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 558435 |
Datum | 13.05.2009 22:53 MSG-Nr: [ 558435 ] | 6470 x gelesen |
Grundausbildung
oder
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
1. Truppführer
2. Task Force
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Hallo Markus, Hallo Forum,
Geschrieben von Markus WeberAlso bei mir waren Minen, Raketen, Bomben (Blindgänger) et. al. noch Bestandteil der GA und des TF (BaWü 1997 und 1999). Ebenso Verhalten im V-Fall.
Richtig, gehörte zur Kat.Schutz- Ausbildung. Fiel aber der letzten Überarbeitung des Lernzielkatalogs zum Opfer (wurde in den TM 2 und, nach meiner Meinung, damit ins FW- Nirwana verschoben). Und ja damals wurde dem GA- Lehrgang die Schadenselemente nach Maack gelehrt, bei späteren Lehrgängen wo man sie gebraucht hätte (GF, ZF) wurde darüber kein Wort verloren.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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