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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 558403 | ||
Datum | 13.05.2009 20:37 MSG-Nr: [ 558403 ] | 6704 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Volker Leiste Bingo und Applaus von einem Sportschützen (auch Großkaliber) der Wert darauf legt, dass er als unscholtener Bürger ein Recht auf die Unverletzlichkeit seiner Wohnung hat. habe ich kein Problem damit, solange sichergestellt ist, dass NUR du an die Waffen kommst. Würde jemand mit deiner Waffe (weil nicht entsprechend versperrt) auf einen Angehörigen von mir schießen, würde ich dich anzeigen (zusätzlich zu der Anzeige die du von den Behörden bekommen würdest). Den Vater des Schützen von Winnenden würde ich in den Knast setzen, dabei wär es mir völlig egal, dass er durch den Verlust seines Sohnes schon bestraft ist. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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