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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 558317 |
Datum | 13.05.2009 11:03 MSG-Nr: [ 558317 ] | 6869 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoZur Frage des Sports dürften sich endgültig die Geister scheiden
klar, ich war auch 10 Jahre Sportschütze, mit einem Luftgewehr. Ich will den "Sport" mit Großkaliber auch nicht verbieten, aber uns muss eben immer bewusst sein, was man mit einer solchen Waffe anrichten kann wenn sie in falsche Hände gerät.
Gerade die jungen Amokläufer kommen sehr schwer al illegale Waffen ran. Sowohl in den Staaten als auch bei uns waren es meist legale Waffen von Familienangehörigen. Diese zu entwenden geschieht einfacher und schneller, als wenn der Jugendliche erst ein Waffengeschäft überfallen müsste, oder sich die Waffe auf dem Schwarzmarkt besorgen muss.
Geschrieben von Ulrich CimolinoHierher gehört allerdings die Diskussion, dass die deutschen Waffengesetze auch die Handhabung sinnvoller Mittel für die Gefahrenabwehr extrem erschweren.
Hmm, warum kann nicht jede BF entsprechend Personal vorhalten, das entsprechende Waffen führen und bedienen darf. Die Waffen müssen ja nicht unbedingt auf dem HLF "rumliegen", oder? Ich sehe da weniger Probleme. Klar kann es sein, dass ich entsprechenden Kollegen erst (z.B. aus der Bereitschaft von zu Hause aus) nachalarmieren muss, auf Grund der Häufigkeit in der so etwas benötigt wird sehe ich da kein Problem.
MkG.
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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