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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge | ||
Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 558310 | ||
Datum | 13.05.2009 09:58 MSG-Nr: [ 558310 ] | 7151 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Hierher gehört allerdings die Diskussion, dass die deutschen Waffengesetze auch die Handhabung sinnvoller Mittel für die Gefahrenabwehr extrem erschweren. Dem kann man so zustimmen. Ich möchte hier nun nicht die Diskussion über Sinn und Unsinn von gepanzerten Löschfahrzeugen wiederholen. (sowas war schon mal) Bei spezifischen Lagen sind sie jedoch Mittel der Wahl. Das Problem in Deutschland macht sich beim Erwerb, Transport und Besitz eines solchen Geräts bemerkbar. Hier hat man es dann mit dem KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) zu tu. Die Demilitarisierungsmassnahmen machen auch den Einsatz bei spezifischen Fw.-Lagen sinnlos sofern man sich nicht auf Geländegängigkeit beschränkt sondern auch noch Schutzwirkung haben möchte. An sich kann so ein Gesetz sinnvoll sein aber der Unterschied z.B. zum britischen Pendant besteht darin, dass Deutschland alles Mögliche verbietet und dann Ausnahmen erlaubt und die Briten alles bis auf wenige Ausnahmen erlauben. Interessant in dem Kontext ist der Unterschied bei Schusswaffenregelungen. In GB ist praktisch keine Kurzwaffe mehr in Privatbesitz (Folge eines Amoklaufs) aber man kann z.B. alles was die Royal Army an gepanzerten Fahrzeugen aussondert ohne grössere Probleme erwerben und auch zulassen. Diese Fahrzeuge müssen im Falle der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in Signalfarbe lackiert sein. | ||||
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